AGB
AGB Schulverpflegung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FMD Facility Management Dienstleistungen Mannheim GmbH, Leoniweg 2, 68167 Mannheim (FMD) für die Essensversorgung an Schulen und Kindertagesstätten.
1. Grundlagen
Die FMD hat mit der Stadt Mannheim eine Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung an öffentlichen Mannheimer Bildungseinrichtungen abgeschlossen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesonderte Datenschutzerklärung bilden die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und FMD.
Alle darin getroffenen Vereinbarungen gelten ab Annahme des Vertragsangebotes der FMD durch Ihre Anmeldung oder Anmeldung Ihres Kindes zur Essensversorgung als verbindlich und rechtswirksam (Verpflegungsauftrag).
Auf der Grundlage dieses Auftrages erhalten Sie / erhält Ihr Kind die Berechtigung zur Teilnahme an der täglichen Essensversorgung in der jeweiligen Betreuungseinrichtung auf Grundlage des Rahmenvertrags zwischen der Stadt Mannheim und der FMD.
Ein Vertragsschluss findet bei volljährigen Schülern/innen mit diesen selbst statt, bei minderjährigen mit der/dem/den Erziehungsberechtigten.
2. Kostenbeteiligung
Die Stadt Mannheim zahlt an die FMD für jedes ausgegebene Essen an eine/n Schüler/in eine Grundpauschale an die FMD. Diese richtet sich nach dem Rahmenvertrag und ist nicht Bestandteil dieser AGB. Sie zahlen zur Teilnahme an der Essensversorgung eine Kostenbeteiligung entsprechend den Angaben in Ihrer Anmeldung. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist in der jeweils geltenden städtischen „Regelung für die Verpflegungsentgelte an den öffentlichen Mannheimer Schulen, den Schulkindbetreuungsangeboten und dem Schulkindergarten der Herrmann-Gutzmann- Schule der Stadt Mannheim“ festgelegt.
Mit dieser Zahlung sind alle Leistungen abgegolten. Die Zahlung Ihrer Kostenbeteiligung erfolgt inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Online-Kundenkonto, Chipmedium, Bestellungen
Für die Bestellung einzelner Gerichte im Rahmen der Essensversorgung ist die Nutzung des Online-Bestellsystems I-Net-Menue verpflichtend.
Die Nutzung des Bestellsystems erfordert eine einmalige Online-Registrierung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch volljährige Schüler/innen unter https://eltern.inetmenue.de/. Nach erfolgter Registrierung werden personalisierte Zugangsdaten über das Online-Bestellsystem I-Net-Menue übermittelt. Für die Ausgabe der bestellten Gerichte erhalten die Schülerinnen und Schüler über das Sekretariat der jeweiligen Bildungseinrichtung ein Chipmedium, für das ein Pfand in Höhe von 5,00 EUR erhoben wird.
Mit der Übermittlung der Zugangsdaten gilt der Verpflegungsauftrag mit der FMD als zustande gekommen.
Bestellungen sind ausschließlich über das Online-System I-Net-Menue bis spätestens 14:00 Uhr des Vortages der gewünschten Verpflegung möglich. Bei Nutzung der Abonnement-Funktion erfolgt die Bestellung automatisch. Eine Abmeldung im Falle von Abwesenheit ist spätestens bis 08:00 Uhr des jeweiligen Liefertages vorzunehmen. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Änderung der Kostenbeteiligung, Sonderkündigungsrecht
Sofern sich aufgrund Anpassung der städtischen „Regelung für die Verpflegungsentgelte an den öffentlichen Mannheimer Schulen, den Schulkindbetreuungsangeboten und dem Schulkindergarten der Herrmann-Gutzmann- Schule“ Veränderungen bei der Höhe der von Ihnen zu zahlenden Kostenbeteiligung ergeben, werden Sie über diese über das Online-System I-Net-Menu benachrichtigt. Sie können diese Änderung dann durch Auslösen einer Bestellung mit der geänderten Kostenbeteiligung akzeptieren. Wollen Sie die Änderung nicht akzeptieren steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung kann dann mit sofortiger Wirkung schriftlich, per E-Mail an schulverpflegung@fmd-mannheim.de oder über das Online-System I-Net-Menue erfolgen.
5. Bezahlung und Fälligkeit, Erstattung
Die Abrechnung der Kostenbeteiligung erfolgt per Vorauszahlung durch Überweisung (beachten Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank bis zur Gutschrift in unserem Online-System I-Net-Menue). Das Pfandentgelt für das Chipmedium (oben, Ziff. 3) wird durch das Online-System I-Net-Menue automatisch eingezogen.
Das jeweils aktuelle Guthaben wird in Ihrem persönlichen Zugang zu dem Online-System I-Net-Menue angezeigt. Mit jeder Abnahme eines Essens über das Chipmedium wird Ihr Guthaben entsprechend mit der Kostenbeteiligung belastet. Zu diesem Zeitpunkt wird die Kostenbeteiligung auch fällig.
Im Falle der Kündigung (Ziff. 7), wird ein eventuell zum Beendigungszeitpunkt des Verpflegungsvertrages noch im Online-System I-Net-Menue verbliebenes Guthaben sowie das gezahlte Pfand für das Chipmedium (nach Rückgabe desselben) nach Mitteilung einer Kontoverbindung durch Sie von der FMD zurückerstattet. Mit der Zahlung auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung erfüllt die FMD ihre Rückerstattungsverpflichtung Ihnen gegenüber.
6. Verlust, Beschädigung des Chipmediums / Änderungen von Daten.
Bei Verlust des Chipmediums sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich durch eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an schulverpflegung@fmd-mannheim.de oder telefonisch unter 0621/3096 645 sperren zu lassen.
Kommt es zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen mit dem abhandengekommenen Chipmedium, so haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Anzeige gemäß vorstehend Satz 1 verursacht werden, allerdings nur bis zu einem Betrag von höchstens 50 €. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
Im Fall der schuldhaften Beschädigung oder des versschuldeten Verlustes des Chipmediums und daraus erfolgendem Austausch desselben wird durch die FMD ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 10,00 erhoben, welches ebenfalls über das Online-System I-Net-Menue automatisch eingezogen wird.
Eventuelle Änderungen zum Verpflegungsauftrag, zu Ihren Angaben oder zu denen des jeweiligen Schülers/in (bspw. Adresse, Einrichtung, Schulklasse etc.) müssen Sie als Auftraggeber zeitnah und frühzeitig im Online-System I-Net-Menue vornehmen.
7. Laufzeit, Kündigung
Der Verpflegungsauftrag wird unbefristet erteilt.
Sie haben die Möglichkeit, diesen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats schriftlich per E-Mail an schulverpflegung@fmd-mannheim.de oder über das Online-System I-Net-Menue zu kündigen.
Kündigt die Stadt Mannheim die Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung mit der FMD, ist die FMD berechtigt, den mit Ihnen bestehenden Verpflegungsauftrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8. Haftung
Die FMD haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Streitbeilegung gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.